Die Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium geben Anlass für einige Klarstellungen Historie Das aktuell geltende Familienrecht stammt aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts. Damals deckte sich das Recht mit den gesellschaftlichen Erwartungen im Lande, es galt: Die Frau kümmerte sich um die Kinder, der Mann hatte für den Lebensunterhalt für Frau und Kinder zu sorgen. […]