Bundestag bewilligte 2020 Zuwendungen in Höhe von 400.000 € an FSI

Klage auf Auszahlung 2026 abgewiesen

Die Klage von FSI vor dem VerWG Berlin auf Auszahlung abgewiesen

Seit Ende 2020 verweigerte das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Auszahlung der vom Bundestag verabschiedeten Zuwendungen in Höhe von 400.000 € (jährlich) an FSI.

FSI stellte verschiedene Förderanträge (siehe Historie unten). Ende des Jahres 2021 sah sich FSI gezwungen, den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin einzuschlagen. Seither waren Schriftsätze der Parteien ausgetauscht worden.

Im Gerichtstermin am 18. Februar 2026 wies das Verwaltungsricht Berlin die Klage ab.

Die Begründung steht noch aus.

HISTORIE
2020 - Bewilligung 400.000 € Förderung an FSI durch Bundestag

Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Dezember 2020 – mit der Stimmenmehrheit von SPD/CDU/CSU - per Haushaltsgesetz in Kapitel 17 für 2021 Zuwendungen an den Verein FSI – Forum Soziale Inklusion e. V in Höhe von 400.000 € jährlich beschlossen – „verstetigt für die Folgejahre“.

2020 / 2021 - Anträge FSI an BMFSFJ zur Auszahlung

Daraufhin hatte FSI die Auszahlung des Betrages noch im Dezember 2020 im Rahmen einer „institutionellen Förderung“ beim zuständigen BMFSFJ beantragt. Das Bundesministerium unter der damaligen Leitung von Franziska Giffey (SPD) versagte jedoch noch im Dezember 2020 die Gewährung von institutioneller Förderung und verwies auf die Möglichkeit von „Projektförderung“ für FSI. Daraufhin stellte FSI Anfang 2021 Antrag auf Projektförderung nach den diesbezüglichen Leitlinien des Ministeriums.

2020 / 2021 - Ablehnungen durch BMFSFJ

Das BMFSFJ unter Franziska Giffey sowie (ab 2.5.2021) Christine Lambrecht (SPD) verweigerte jedoch mehrfach die Auszahlung. FSI sah sich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um so das Bundesministerium um die Formulierung eines rechtsmittelfähigen Bescheids zu ersuchen. Das BMFSFJ übersandte den Bescheid einen Tag vor der Amtsübergabe an BMin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Dezember 2021.

2021 Rechtsweg über Verwaltungsgericht Berlin

Ende 2021 sah sich FSI gezwungen, über seinen Anwalt den Rechtsweg über das Verwaltungsgericht Berlin zu suchen zur Erwirkung der Auszahlung der vom Bundestag per Gesetz zugesagten Fördergelder.

In der Folge wurden zwischen dem Verwaltungsgericht Berlin sowie den Anwälten von FSI sowie der Gegenseite diverse Schriftsätze verfasst und ausgetauscht.

Das Verwaltungsgericht Berlin forderte bei FSI zur Bearbeitung des Rechtsstreits vorab eine Gebühr in Höhe von nahezu 10.000 €, die FSI aufgrund vieler Unterstützer / Spender auch leisten konnte. Die eigenen anwaltlichen Gebühren summierten sich mittlerweile auf ca. 10.000 €.

Stand Mai 2024

Trotz vollumfänglich vorliegender Schriftsätze liegt FSI (immer) noch kein Termin seitens des Verwaltungsgerichts Berlin für einen Beschluss vor (weder nach Aktenlage noch in Präsenz).

Aktuell ließ FSI – obwohl bereits abschließend vorgetragen – dem Verwaltungsgericht Berlin weitere Dokumente zukommen, die erst im Nachgang zu den eigenen Stellungnahmen öffentlich geworden sind:

  • Bericht des Bundesrechnungshofes zur bedenklichen Bewilligungspraxis von Fördergeldern aus dem BMFSFJ anhand des Beispiels „Demokratie leben“ (link siehe vor)
  • Artikel im Focus v. 02.04.2024 „Wir haben vieles durchgewunken“: Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben berichtet von der einseitigen Förderpraxis im Auftrag des BMFSFJ (link siehe vor)

Möglicherweise würdigt das Verwaltungsgericht Berlin diese Informationen?

Stand Ende 2025

Alle Schriftsätze sind (von beiden Seiten) längst ausgetauscht. Es steht (immer noch) kein Termin zur Verhandlung fest.

Stand 2026

Das Verwaltungsgericht Berlin, 26. Kammer, lud FSI mit Schreiben vom 22. Januar 2026 zur Verhandlung ein für

Mittwoch, den 18. Februar 2026 um 11:00 Uhr

Forum Soziale Inklusion e. V.  ./.  Bundesrepublik Deutschland

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage vollumfänglich ab. FSI erwartet die Zusendung der Begründung des Gerichtsbeschlusses.

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