Kindergrundsicherung

Im Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: "Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen", "In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln" und "Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern."

Federführend steht dabei das BMFSFJ unter BMin Lisa Paus (Bündnis 90/ Die Grünen) in der Verantwortung; das BMFSFJ versuchte dazu mit seinem  Eckpunktepapier vom 18.01.2023 einen ersten Aufschlag.

FSI begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Koalition auf Vereinfachung der staatlichen Leistungen und analysierte den gewählten Ansatz im Eckpunktepapier.

Die Wertung ist jedoch katastrophal:  Der Ansatz des BMFSFJ fokussiert offensichtlich nicht auf der Gesamtheit der zu adressierenden Familien.

Das BMFSFJ ignoriert den im Sozialrecht bewährten ganzheitlichen Ansatz der „temporären Bedarfsgemeinschaften“ in Trennungsfamilien. „Temporäre Bedarfsgemeinschaften“ finden keine Erwähnung im Entwurf. So entsteht der Eindruck:

„Der Entwurf ignoriert die Hälfte aller Familienformen - die Trennungsfamilien.“

Das BMFSFJ bricht im Entwurf mit den im Sozialrecht (jetzt: "Bürgergeld") seit Jahrzehnten bewährten Grundsätzen: dem Blick auf die jeweiligen Anteile der Bedarfe der Kinder im Rahmen des sozio-kulturellen Existenzminimums in beiden Haushalten der Trennungsfamilien.

Nach BMin Lisa Paus - selbst Mitglied in einem einseitig ausgerichteten Lobbyverband - sollen nur diejenigen Haushalte anspruchsberechtigt sein, die aktuell Kindergeld erhalten.

Frau Paus ignoriert die Betreuung der Kinder durch die Eltern in den zweiten Haushalten (zu 30%, 40% oder bis zu 49 %) und lässt so die Bedarfe der Kinder in den zweiten Haushalten "hinten runterfallen".

Wo ist die Lösung? Die Lösung ist einfach:

Alle staatlichen Unterstützungen sowie alle steuerlichen Erleichterungen sind konsequent im Verhältnis zu den jeweiligen Betreuungsleistungen in einem linearen proportionalen Verlauf auf beide Haushalte der Trennungsfamilien aufzuteilen.

In einem zweiten Schritt sind Steuer- und Unterhaltsrecht für Trennungsfamilien analog anzupassen.

Siehe auch nachfolgendes pdf zum Download (5 Seiten DIN A 4).

Das FSI-Papier liegt seit dem 04.04.2023 allen in der interministeriellen Arbeitsgruppe involvierten Bundesministerien der Justiz (BMJ), für Arbeit und Soziales (BMAS), der Finanzen (BMF), für Bildung (BMB) und für Wohnungsbau vor, sowie allen mit dem Thema befassten Damen und Herren Berichterstattern der Bundestagsfraktionen.

FSI erreichten Antworten aus den Bundesministerien - einschließlich des BMFSFJ.

File name : FSI-Anmerkungen-zu-Kindergrundsicherung-Entwurf-BMFSFJ-31.03.2023.pdf

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