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 Pressemitteilung vom 8. September 2024:
BM Buschmann (FDP) will Grundrechte von Trennungseltern beschränken
Referentenentwurf aus dem Ministerium ignoriert Unschuldsvermutung
 Pressemitteilung vom 4. Juli 2024:
"Wo sind die Bedarfe der Kinder, Frau Paus?
Die Politik verweigert weiter offene Debatte über Trennungsfamilien"
 Pressemitteilung vom 1. März 2024:
"Weiter Skepsis gegenüber Reformen im Familienrecht - Besser keine Reform als diese Reformen"
 Pressemitteilung vom 23. Juni 2023:
"Ministerin Paus ignoriert Kinder bei Grundsicherung"

FSI steht für den zivilgesellschaftlichen Think Tank „FSI - Forum Soziale Inklusion e. V.“, widmet seine Arbeit geschlechter- und familienpolitischen Themen und ist seit 2012 als gemeinnütziger Verein eingetragen. FSI hat Frauen und Männer als Mitglieder, arbeitet bundesweit, unabhängig und versteht sich überparteilich.

FSI setzt sich in seiner Konzeption für die oft gleichen, mitunter auch unterschiedlichen Bedürfnisse und Bedarfe von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern sowie getrennt erziehenden Müttern und Vätern ein. Alternativ formuliert FSI: „Zeitgemäße Geschlechterpolitik nimmt die Belange von Frauen und Männern, von (getrennt erziehenden) Müttern und Vätern gleichberechtigt in den Blick.“ Daher lehnt FSI die aktuell erfahrbare geschlechterpolitische Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft ab und formuliert: „Frauenrechte? Männerrechte? Es gibt Menschenrechte; sie gelten für alle Menschen gleich.“

FSI widmet sich der politischen Lobbyarbeit in Berlin, bevorzugt bei den bundespolitischen Themen Familien- und Geschlechterpolitik. FSI wurde und wird dazu regelmäßig von Legislative und Exekutive zum Austausch geladen. Ein besonderes Merkmal von FSI besteht im Präsentieren von politischen Positionierungen mit inklusiven, konstruktiven und zeitgemäßen Lösungen.

FSI befasst sich u. a. mit den Themen „Zeitgemäße Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien - auch mit Blick auf die Bedarfe der zweiten Haushalte", „Kindergrundsicherung“ sowie „Verfassungsvorgabe: Gleichstellung, Gleichberechtigung - und Gleichverpflichtung?“

Vorstand

Vorsitzender
Gerd Riedmeier
wohnhaft in Wasserburg am Inn
zertifizierter Mediator
geschieden, zwei (erwachsene) Kinder
STELLV. Vorsitzender
René Kuhlemann
WEITERE VORSTANDSMITGLIEDER
Christine Keppler-Koch
Dr. Anneke Loos

Auszüge aus der Arbeit von FSI

1) Reform des familienrechts
• 2017 - FSI formulierte zusammen mit anderen Verbänden die Stellungnahme „Das modernste Familienrecht in Europa schaffen“.
• 2017 – Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley (SPD) lud Gerd Riedmeier zu beiden „Zukunftsgesprächen Gemeinsam Getrennt Erziehen“ ins Ministerium zum Diskurs.
• 2019 – Der Rechtsausschuss des Bundestages lud Gerd Riedmeier als Sachverständigen in die Anhörung zum Vortrag zum Thema „Fortbildungspflicht für Familienrichter und Qualitäts-sicherung in Familienverfahren“.
• 2020 - Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) lud Gerd Riedmeier zusammen mit Vertretern anderer Verbände in ihr Bundesministerium (BMFSFJ) zur Anhörung zum Thema „Reform des Familienrechts“. G.R. präsentierte in seiner Rede Lösungsansätze mit 10 konkreten Forderungen.
• 2021 - Bewilligung von 400.000 € Förderung an FSI durch Haushaltsgesetz des Bundestages. BMFSFJ verweigert jedoch die Auszahlung.
• 2022 - Austausch FSI mit Wissenschaftlöichem Beirat für Familienfragen im BMFSFJ. Thema: "Gemeinsam Getretnnt Erziehen"
• 2023 - Mehrmaliger Vortrag im BMJ zu Reformen im Familienrecht
• 2024 - FSI bei Sachverständigenkommission des 10. Familienberichts der Bundesregierung: Hinweis FSI auf Schieflage und Einseitigkeit des Konzeptes zu Gunsten von sog. "alleinerziehenden" sowie zu Lasten von "getrennt erziehenden" Eltern.
2) Nachtrennungsfamilien
Das Grundgesetz der Bundesrepublik schützt durch Art. 6 formell die Familie, bestehend aus den Eltern mit ihrer Sorgeverantwortung und ihren Kindern.
Bedauerlicherweise endet jedoch das politische Verständnis von Familie oft mit dem Tag der Trennung bzw. Scheidung der Eltern. Dieses Verständnis ist defizitär.
Richtig ist: Auch Trennungsfamilien sind Familien. Elternschaft (Mutterschaft und Vaterschaft) währen ein Leben lang. Ebenso Kindschaft.
Der Staat hat seinen Blick auf beide Haushalte der Trennungsfamilie zu richten und für Gleichbehandlung zu sorgen.
3) Eltern-Kind-Entfremdung
In Deutschland erleiden zwischen 30 und 40 % der Kinder in Trennungsfamilien vollständi-gen Kontaktabbruch zu einem Elternteil (zu 10 % zu ihrer Mutter, zu 90 % zum Vater.
Viele westliche Staaten reagierten bereits zur Jahrtausendwende zu diesem Phänomen und reformierten ihr Familienrecht. Deutschland verweigert bis heute jegliche Reform.
FSI veranstaltete zum Thema am 6. Februar 2020 im EU-Parlament die Internationale Konfe-renz „Eltern-Kind-Entfremdung“ mit Rednern (m/w) aus New York, Irland, Italien, Finnland, Griechenland, Österreich und Deutschland.
4) geschlechterpolitik
FSI setzt sich ein für die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern im politischen Diskurs (unter Beachtung der Belange von Minderheiten).
FSI fordert dazu die geschlechterparitätische Besetzung der Leitungsebene in den politischen Abteilungen im BMFSFJ – die Abteilungen 2, 4 und 5.
FSI fordert die Einberufung interministerieller Runder Tische zur Reform des Familienrechts unter paritätischer Beteiligung von Frauen- und Männer-, Mütter- und Väterverbänden.
5) pragmatismus in der politik
FSI fordert von der Politik ein pragmatisches Herangehen an die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft. Die Politik hat sich Phänomenen zu stellen wie Chancengleichheit in der Teilhabe im Erwerbsleben, Altersarmut, häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch usf.
Das generelle Voranstellen des einzigen Bewertungskriteriums „Geschlecht“ bewertet FSI in vielen Fällen als nicht hilfreich.
Beispiel: FSI fordert vom BMFSFJ Hilfsangebote auch für männliche Opfer von häuslicher Gewalt sowie Angebote an Täterinnen.
6) zeitgemäße steuerpolitik
FSI fordert die Fortsetzung der Individualbesteuerung von Unverheirateten auch für verheiratete Paare sowie die Korrektur der Privilegierung von Alleinverdiener-Ehen durch die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners in der Krankenversicherung.
Anstelle dessen ist ein Familien-Splitting zu setzen - unabhängig vom Ehestand der Eltern.
FSI fordert Gleichbehandlung in Trennungsfamilien: Anteilige Aufteilung aller Zuwendungen und Steuervorteile auf beide Haushalte im Verhältnis zu den Betreuungsanteilen.
Sowohl bei allen Kind-bezogenen staatlichen Leistungen (Kindergeld, Kindergrundsicherung, Riesterrente, Beamtenzulage usf.) als auch bei der steuerlichen Behandlung  (Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag usf.).

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Arbeitsmaterial / Visualisierungen

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