Reform Abstammungsrecht

6 Verbände Zu Reform Abstammungsrecht 2024Am 16. Januar 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts. Dazu stellen 6 Verbände in ihrer Stellungnahme klar:

Abstammung ist nicht beliebig, nicht zuordenbar, nicht vereinbar. Abstammung ist eindeutig feststellbar und genetisch definiert.

Einige Vorschläge des Eckpunktepapiers orientieren sich an den Rechtsvorstellungen des (Vorläufers des) BGB aus dem 19. Jahrhundert, in dem Abstammung in vielen Fällen genetisch nicht eindeutig nachweisbar war.

Sie bemühen einen "Vermutungsgedanken" bezüglich der Vaterschaft zu einem Kind über den Ehestand ("...der mit der Mutter des Kindes verheiratet ist"). Das ist unzeitgemäß.

In grotesk fehlender Logik überträgt der Reformvorschlag diesen Vermutungsgedanken auf lesbische Paare: Auf die Partnerin der Mutter des Kindes ("Mitmutterschaft", definiert über den Ehestand), was mit Abstammung nichts zu tun haben kann. Es ist vielmehr eine (willkürliche) rechtliche Zuschreibung von Elternschaft.

Die 6 Verbände erkennen und benennen die Unlogiken im Entwurf, lehnen ihn ab und formulieren:

Der vorgelegte Entwurf ist ein "Abstammungsrecht ohne Abstammung" – zugunsten von Vermutungsgedanken und willkürlicher Zuordnung von Elternschaft.

Nachfolgend die Stellungnahme der 6 Verbände als pdf zum Download.

Stellungnahme-6-Verbaende-zur-Reform-des-Abstammungsrechts-2024-02-18.pdf

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