Fördermittel und Gelder

Wohin fließen die finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen 
und Jugend (BMFSFJ) im Bereich Geschlechter- und Familienpolitik? 


FSI erfragte 2021 beim BMFSFJ aufgrund des Informationsfreiheitsgesetz des 
Bundes (IFG) die Höhe der jeweiligen Zuwendungsbeträge sowie die Namen der begünstigten Verbände.

Nachfolgend eine Auswahl der angegebenen begünstigten Verbände:
Zuwendungen BMFSFJ an Verbände 2021
Auskünfte nach IFG vom 06.04.2021
Frauenverbände und Queerverbände
Deutscher Frauenrat1.546.499 €
Frauen in die Aufsichtsräte217.499 €
Fair Pay Innovation Lab gGmbH Henrike von Platen118.727 €
Was verdient die Frau?302.703 €
Weibernetz e.V. 353.217 €
Kompetenzzentrum Diversity-Chancengleichheit e.V.1.178.420 €
Haus der Frauengeschichte, Bonn272.541 €
Eurp. Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, Berlin548.924 €
Frauenhauskoordinierung391.779 €
Journalistinnenbund e.V.51.540 €
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen335.156 €
Dachverband deutschsprachiges Lesben- / Frauenarchiv1.947.000 €
SUMME7.177.005 €
Alleinerziehendenverbände
Verband Alleinerziehender Mütter u.V. *440.000 €
Andere gleichstellungspolitische Verbände
Bundesforum Männer446.020 €
Hilfsangebote für männliche Opfer häuslicher Gewalt
Seit 2021 LAG Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V.502.990 €
Zuwendungen an Verbände, die sich für die Belange von Frauen und Männern, Müttern und Vätern einsetzen
Authentische (unabhängige) Verbände, die sich auch für Jungen, Männer und Väter engagieren0.- €
Verbände, die sich bei Trennungsfamilien auch für die zweiten Haushalte engagieren0.- €
SUMME0.- €
fazit
FSI dokumentiert vorstehend eine Auswahl an Zuwendungen, die das BMFSFJ an Verbände gewährt, die sich familien- bzw. geschlechterpolitisch engagieren. Die Beträge – wenn nicht anders gekennzeichnet - gelten für das Haushaltsjahr 2021.

Spaltung der Gesellschaft
Auffallend ist, dass das BMFSFJ wenig bis keine Verbände fördert, die sich der herrschenden geschlechterpolitischen Polarisierung entziehen. Damit befördert das BMFSFJ die zunehmende Spaltung der Gesellschaft. Inklusive Ansätze sind kaum erkennbar; als politisch gewollt erscheinen Partikularinteressen und Klientelpolitik.

Lichtblick
Mit einer Ausnahme: Gegen Ende der Legislaturperiode (2020) erkannte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey die groteske Schieflage bei den Hilfsangeboten für häusliche Gewalt. Der Fokus der Förderungen lag bis dahin ausschließlich auf weiblichen Opfern (Frauenhäuser und Hilfetelefon). Bundesministerin Giffey bewilligte Zuwendungen in Höhe von 503.000 € an die LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen mit der Zielvorgabe, bundesweit die Einrichtung von Hilfsangeboten auch für männliche Opfer von häuslicher Gewalt zu unterstützen (Männerschutzwohnungen).

Verweigerung der Zuwendungen an FSI
Im gesamten Zusammenhang irritiert die Tatsache, dass das BMFSFJ – noch unter der Leitung von Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD) - ein Tag vor Vereidigung ihrer Nachfolgerin Anne Spiegel FSI per rechtsmittelfähigem Bescheid die vom Bundestag am 10.12.2020 per Haushaltsgesetz bewilligte Zuwendung über 400.000 € für 2021 ablehnte.

* „Alleinerziehenden“-Verband
Eine Sonderstellung nimmt der Verband VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) ein. Formal gibt sich der Verband geschlechtsneutral („und Väter“). Inhaltlich verletzt er jedes systemische Verständnis von Familie. Ein Tag nach Trennung bzw. Scheidung existieren für ihn in seiner inhaltlichen Arbeit die Eltern in den zweiten Haushalten nicht mehr. Dieser Ansatz ist spaltend und trennend; er ist das Gegenteil von gemeinnützig. Trotzdem erhielt der VAMV 2021 aus dem BMFSFJ Fördermittel in Höhe von 440.000 €. Die Beträge aus dem BMFSFJ sind für die Bundesgeschäftsstelle in Berlin vorgesehen. Die Bundesländer alimentieren den VAMV zusätzlich mit jeweils ca. 200.000 € (BRD: 16 Bundesländer).

„Omnibus-Prinzip“
FSI ersuchte regelmäßig seit Jahren im BMFSFJ / Abteilung Gleichstellung um Möglichkeiten der Bewilligung von finanzieller Förderung für den Verein. Die wiederkehrende Antwort lautete, es herrsche das „Omnibusprinzip“. Es könnten nur weitere Verbände aufgenommen werden, wenn ein Verband den Omnibus verließe… Und der Bus sei nun mal voll…

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