Im Vorschlag des Beirats des BMFSFJ zur Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien bleibt die Konfliktdynamik für Eltern erhalten. Der Beirat sieht lediglich die Verteilung des Konfliktpotentials auf 2 Stufen vor; dabei werden die Eltern in den zweiten Haushalten benachteiligt:
Kinderbetreuung von nahezu 50 % soll als 33 % gewertet werden
Kinderbetreuung von nahezu 33 % soll als 0 % gewertet werden