BMFSFJ lässt Beirat bei
Benachteiligung von Trennungseltern gewähren.

Im Vorschlag des Beirats des BMFSFJ zur Reform des Unterhaltsrechts für Trennungsfamilien bleibt die Konfliktdynamik für Eltern erhalten. Der Beirat sieht lediglich die Verteilung des Konfliktpotentials auf 2 Stufen vor; dabei werden die Eltern in den zweiten Haushalten benachteiligt:

Kinderbetreuung von nahezu 50 % soll als 33 % gewertet werden
Kinderbetreuung von nahezu 33 % soll als 0 % gewertet werden
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sieht vor, für Trennungsfamilien die „Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung im Rahmen einer Reform des Unterhaltsrechts künftig besser zu berücksichtigen.“ Federführend ist das Bundesjustizministerium unter BM Dr. Marco Buschmann (FDP), beigeordnet das Bundesfamilienministerium unter BMin Lisa Paus (Grüne).

Das BMFSFJ lieferte dem BMJ durch das Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ seines „Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen“ ein zentrales Dokument zur Erarbeitung der Gesetzesreform.

FSI analysierte die konkreten Reformvorschläge des Beirats und stellt die Analysen und Bewertungen in drei nachfolgend präsentierten Dokumenten zur Verfügung.

Politisch verkauft das BMFSFJ das „Stufenmodell“ des Beirats als „Diversifizierung des Familienrechts“ für Trennungsfamilien mit Bezeichnungen wie „Symmetrisches Wechselmodell“, „Mitbetreuen“ und „Alleinerziehen“. 

FSI widerspricht diesem Ansatz. Heutige Trennungsfamilien benötigen keine Diversifizierungen in Klassen oder Stufen. Durch die Vorschläge des Beirats bleibt die Konfliktdynamik erhalten und wird lediglich auf zwei Stufen verteilt.
Heruntergebrochen bedeuten die Vorschläge des Beirats aus dem BMFSFJ:
- Der Beirat im BMFSFJ benachteiligt pauschal die Eltern in den zweiten Haushalten.
- Der Beirat im BMFSFJ weist den Eltern in den zweiten Haushalten willkürlich Betreuungsleistungen am unteren Ende seiner Bereiche („Stufen“) zu und wertet ihre Betreuungsleistungen ab.
- Der Beirat ignoriert die Existenzminima / die Bedarfe der Kinder in den zweiten Haushalten.
- Der Beirat im BMFSFJ begrenzt das Wechselmodell faktisch auf exakt 50 % zu 50 % Betreuung.

Der Beirat im BMFSFJ unter Federführung von Frau Prof. Sabine Walper (Deutsches Jugendinstitut, München) wählt dafür verschiedene „Kunstgriffe“:
- Der Beirat im BMFSFJ will die Betreuung der Kinder in den beiden Haushalten in „Stufen“ / Bereichen erfassen. Damit behandelt er die Mehrzahl der Eltern in ihren individuellen Betreuungssituationen ungleich.
- Der Beirat im BMFSFJ weist den Betreuungsleistungen der Eltern in den zweiten Haushalten willkürlich jeweils den Betreuungswert am unteren Ende des Bereiches zu. 
- Der Beirat im BMFSFJ definiert nicht klar, ob die hälftige Ferienbetreuung der Eltern in den zweiten Haushalten in die Erfassung der Betreuung einfließen soll. Der Verdacht liegt nahe, dass dies nicht geschehen soll.
- Der Beirat im BMFSFJ will bei der Erfassung der Betreuung lediglich „Nächte zählen“. Die Betreuungsleistungen tagsüber, die für die Eltern meist belastender sind, sollen außen vor bleiben.

Mit dem ausschließlichen „Nächte zählen“ anerkennt der Beirat im BMFSFJ ein „Wechselmodell“ nur mehr, wenn sich die Eltern die Betreuung exakt 7 Nächte zu 7 Nächte teilen.
Differiert die Betreuung um 1 Nacht (6 Nächte zu 8 Nächte im 2-Wochen-Rhythmus), wertet der Beirat im BMFSFJ die Betreuung der zweiten Eltern nurmehr mit 33 %. Obwohl rechnerisch für sie ein Betreuungswert von 47,7 % vorliegt.

auf-abwertung-betreuungsmodell
FSI protestiert gegen die unzeitgemäßen, ausgrenzenden und diskriminierenden Vorschläge aus dem BMFSFJ und weist auf folgenden Zusammenhang hin: Inhaltlich stehen die Vorschläge des Beirats in krassem Widerspruch zur vom BMFSFJ finanzierten Kampagne „Sorgearbeit fair teilen“.

Heutige Trennungsfamilien benötigen einfache und gerechte Lösungen für alle individuellen Betreuungsfälle durch lineare Aufteilung des Barunterhalts in Trennungsfamilien proportional zu den jeweiligen Betreuungsanteilen in den Haushalten der Eltern.
lineare-aufteilung

FSI wies BMin Lisa Paus (Grüne) mehrfach auf die fehlleitenden Vorschläge des Beirats aus ihrem Hause hin. Aus dem BMFSFJ erhielt FSI keine Antwort.

FSI fordert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) auf, sich vom Beiratsvorschlag zu distanzieren und einen Runden Tisch mit Betroffenenverbänden zum Thema Reform des Familienrechts einzuberufen, in dem über wirklich zeitgemäße Lösungen für heutige Trennungsfamilien gesprochen werden kann.
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