Das Vorzeigeprojekt "Kindergrundsicherung" der Ampel-Koalition unter Federführung des von Bündnis 90 / Die Grünen geführten BMFSFJ ist mittlerweile weit gediehen; es befindet sich in den parlamentarischen Beratungen im Bundestag.
Verwunderlich ist, dass aus den Reihen der Opposition keine substanzielle Kritik zu vernehmen ist - mit Ausnahme von "Kosten" und "Neuer Wein in alten Schläuchen".
Was fehlt, ist der Fokus auf Kinder in Trennungsfamilien. Der Entwurf von BMin Lisa Paus steht dabei für 2 Verfehlungen:
• Bruch des geltenden Sozialrechts
• Bruch der verfassungsgerichtlich vorgegebenen Grundrechte der Kinder auf anteilige Erfüllung ihrer sozio-kulturellen Existenzminima
Heruntergebrochen können wir wie folgt formulieren:
"BMin Lisa Paus möchte die Kinder von bedürftigen Eltern in den zweiten Haushalten verhungern lassen."
Lesen Sie dazu nachfolgend dokumentierte Stellungnahme von FSI sowie die Anlagen 1 + 2 mit Zitaten der gleichlautenden Kritik aus Bundesrat und Deutschem Sozialgerichtstag.
FSI fordert die Politik im Namen von 100.000en betroffenen Eltern und ihren Kindern zum Handeln auf:
Setzen Sie sich für eine Korrektur des Gesetzesentwurfs aus dem BMFSFJ ein und sichern Sie das anteilige Existenzminimum der Kinder in den zweiten Haushalten von Trennungsfamilien (wenn die Eltern bedürftig sind)!
Die verantwortiche Bundesministerin Lisa Paus (Grüne) ist Mitglied in einem Lobbyverband, der in Trennungsfamilien ausschließlich auf den Meldehaushalt fokussiert. Sie versucht, die Betreuungsleistungen der Eltern in den zweiten Haushalten unsichtbar zu machen - trotz ihrer Betreuungen in Höhe von 35 %, 40 %, 45 % oder bis zu 49 %.
1. Februar 2024