Positionen und Forderungen
I
Gleichbehandlung für Frauen und Männer
FSI fordert die gleiche Behandlung und gleiche Wertschätzung für Frauen und Männer durch Politik und Medien.
II
Gleichbehandlung für Frauen- und Männerverbände durch die Politik
FSI fordert die gleiche Dialogbereitschaft der Bundespolitik gegenüber Männer- und Väterverbänden wie gegenüber Frauen- und Mütterverbänden, insbesondere durch Bundesministerien, Bundestag und Ausschüsse.
FSI fordert die paritätische Verteilung der öffentlichen Fördergelder auf Frauen- und Männerverbände, Mütter- und Väterverbände (Gender Budgeting).
III
Zeitgemäße Regelungen im Familienrecht / Gleichbehandlung von getrennt erziehenden Müttern und Vätern
FSI fordcrt die Neuausrichtung des deutschen Familienrechts für Nachtrennungsfamilien unter der Prämisse "Gleichbehandlung von getrennt erziehenden Müttern und Vätern". Dabei muss gelten: "Beide betreuen - beide bezahlen" unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.
Nachtrennungsfamilien bedürfen individueller und dynamischer (veränderbarer) Regelungen. Es ist widersinnig, diesen Familien ein spezielles Betreuungsmodell (Residenzmodell / Wechselmodell) staatlicherseits vorschreiben zu wollen.
FSI fordert die Anerkennung von Nachtrennungsfamilien als Familien - im Familienrecht, im Steuerrecht, im Melderecht, im Sozialrecht, im Jugendhilferecht..
IV
Zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
FSI fordert die Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung analog zur Definition von Mutterschaft (BGB §§ 1591, 1592).
Gleichbehandlung für Frauen und Männer, für Mütter und Väter.
V
Gleichbehandlung von Frauen und Männern / Regelung des Scheinväterregresses
Ein Scheinvater ist ein Mann, der durch das Verhalten der Mutter eines Kindes bezüglich der Vaterschaft getäuscht wurde und irrtümlich annahm, der leibliche Vater des Kindes zu sein. Gleichzeitig wurde das Kind bezüglich seiner Herkunft und seiner Rechte gegenüber dem biologischen Vater von der Mutter getäuscht (Personenstandsfälschung).
Sowohl Bundesgerichtshof als auch Verfassungsgericht bejahten in ihren Beschlüssen das Recht des "Scheinvaters" auf Auskunft gegenüber der Mutter des Kindes über die Identität des biologischen Vaters. Sie bestätigten dem Scheinvater das Recht auf Regress für den geleisteten Kindesunterhalt.
Laut Gerichtsspruch könne es der Mutter jedoch nicht ohne weiteres zugemutet werden, Auskünfte über ihren "intimen Mehrverkehr" zu geben. Dazu bedürfe es eines eigenen Gesetzes. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium verschleppt seit Jahren die Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzes. Die Scheinväter bleiben rechtlos.
FSI fordert die zeitgemäße Neuregelung des "Scheinväterregresses" unter Beachtung des Verursacherprinzips und des Grundsatzes von Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Die Mutter ist für Täuschung, ungerechtfertigte Bereicherung und Personenstandsfälschung verantwortlich und bezüglich des bezahlten Kindesunterhalts in Regress zu nehmen. Der Regressanspruch soll zeitlich unbefristet gelten.
Männer sind generell zur Klärung einer Vaterschaft zur Mithilfe verpflichtet. Sie haben jederzeit Auskünfte über ihren "intimen Mehrverkehr" zu leisten. Frauen nicht. Ungleichbehandlung von Frauen und Männern.
FSI fordert die Bundesregierung auf, ein dementsprechendes Gesetz zu verabschieden.
VI
Gleichbehandlung für Frauen und Männer im Sozial- und Steuerrecht
FSI fordert Gleichbehandlung für Frauen und Männer durch das deutsche Steuerrecht: FSI fordert die Einführung von Individualbesteuerung für Frauen und Männer unabhängig vom Ehestand, wie in vielen skandinavischen Ländern üblich. Das unzeitgemäße Ehegattensplitting ist zu ersetzen. Es steht für die Bevorzugung von Nicht-Erwerbstätigen (zumeist Frauen) gegenüber erwerbstätigen Frauen und Männern. Es steht für strukturelle Fehlanreize für die Lebensplanungen von Paaren.
FSI fordert die Beendigung der beitragsfreien Mitversicherung eines Ehepartners beim alleinverdienenden Partner in der Sozialversicherung. Die gängige Praxis ist diskriminierend gegenüber erwerbstätigen Frauen und Männern, die die Leistungen für nicht erwerbstätige Verheiratete erwirtschaften.
VII
Steuerliche Würdigung von Nachtrennungsfamilien:
FSI fordert die Lasten von getrennt erziehenden Müttern und getrennt erziehenden Vätern durch das Steuerrecht zu honorieren. Aktuell werden getrennt erziehende Eltern im Vergleich zu verheirateten Eltern benachteiligt. Beide getrennt erziehende Eltern werden steuerlich wie Alleinstehende behandelt mit LStKlasse I. Der Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist (in der Regel der Haushalt der Mutter) erhält durch das Steuerrecht zusätzlich einen Freibetrag, der sich jedoch nur marginal steuermindernd auswirkt. Die zweiten Elternteile (zumeist Väter) gehen steuerrechtlich leer aus. Die pauschale steuerliche Diskriminierung von Nachtrennungsfamilien muss beendet werden.
FSI fordert die steuerliche Anerkennung der Lasten, die der zweite Elternteil (bei dem das Kind nicht gemeldet ist) im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes ("Umgang") hat: Der Aufwand für das Vorhalten eines Kinderzimmers, für die Betreuung des Kindes in den Betreuungszeiten, für den Reiseaufwand zum Wohnort des anderen Elternteils usf. Es sind die "zweiten" Elternteile (in der Regel die Väter), die in Deutschland am stärksten benachteiligt und diskriminiert werden.
FSI fordert die gerechte Aufteilung der staatlichen und betrieblichen Leistungen auf beide getrennt erziehende Eltern. Kindergeld, Kinderzuschläge, andere Sozialleistungen sind zukünftig anteilig auf beide Haushalte zu verteilen.