BMJ und Reform Familienrecht

24. Januar 2023

FSI war am 19.01.2023, zusammen mit 5 weiteren Verbänden, in das Bundesministerium der Justiz (BMJ) geladen, um unsere Vorstellungen bezüglich der bevorstehenden Reform des Familienrechts vorzutragen.

fsi-Verbände-BMFSFJ

Anwesend waren von Seiten des BMJ mehrere Vertreter der Referate IA2 Kindschaftsrecht sowie IA3 Unterhaltsrecht. Vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nahm eine Vertreterin des Referats 201 Grundsatzfragen und Familienrecht teil.

Die Verbände propagierten moderne und zeitgemäße Entwürfe zur Reform vor dem Hintergrund von Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Gleichbehandlung der Eltern vor Schließen der Ehe, während der Ehe und auch nach Auflösung der Ehe bzw. Partnerschaft.

Zur Prävention vor Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Eltern forderten die Verbände die Einführung der Schulbezirksregel für Trennungsfamilien.

Die Verbände begrüßten das Ansinnen des BMJ, das bestehende Unterhaltsrecht dahingehend reformieren zu wollen, die Betreuung der Kinder in den zweiten Haushalten der Trennungsfamilien solle stärker und unterhaltsmindernd berücksichtigt werden.

Großen Unmut bei den Verbänden erzeugte jedoch das Ansinnen der Koalition, bei der Reform des Unterhaltsrechts ein „Stufenmodell“ zu favorisieren. Die angedachten 3 Stufen verdreifachen die bereits jetzt bestehende Diskriminierung der Eltern in den zweiten Haushalten. Dies führe zwangsläufig an den Stufen zu erhöhter Strittigkeit. 

Einfacher durchzuführen, zeitgemäß und gerechter sei die lineare Aufteilung des Barunterhalts im Verhältnis zur jeweiligen Betreuungsleistung der Trennungseltern. (siehe auch „Schlusswort“).

FSI wies auf eine möglicherweise drohende Überprüfung der Reform (Stufenmodell) durch das Bundesverfassungsgericht hin.

Die 6 Verbände beim BMJ:

Hier das Positionspapier FSI:

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