Bedenkliche Ausrichtung der Politik beim Gewaltschutz

30. Januar 2025

Koalition von weiblichen Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD und Grünen wollen 2,6 Mrd. € für einseitigen Gewaltschutz

Sechs prominente Vertreterinnen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen avisierten in ihrer Pressemitteilung v. 29.01.2025:

„Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen Union, SPD und Grünen eine Einigung ​erreicht. Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.“

Kern des Gesetzes ist die staatliche Finanzierung vor allem von Frauenhäusern – auf Jahre hinaus.

Die Abgeordneten begehen dabei jedoch große, allgemeine Grundrechte betreffende Fehler; sie vermeiden beim Thema weitestgehend den ganzheitlichen Ansatz: Jedem Menschen im Lande ist bewusst, von Gewalt Betroffene können Frauen und Männer sein, zu Tätern können Männer und Frauen werden.

Die vorgesehenen Hilfsmaßnahmen adressieren jedoch nur die Hälfte der Menschen in Deutschland: Frauen (und Kinder). Männer kommen als Opfer so gut wie nicht vor.

Dabei nimmt der Gesetzesentwurf selbst Bezug auf die aktuelle Datenlage und zitiert konkrete Zahlen aus dem Lagebericht zur häuslichen Gewalt des Bundeskriminalamtes (Hellfeld). Demnach liegt der Anteil von männlichen Opfern von

  • häuslicher Gewalt bei 29,5 %,
  • Partnerschaftsgewalt bei 20,8 % und
  • innerfamiliärer Gewalt bei 46 %.

Ergänzend heißt es im allgemeinen Teil auf S. 14: „Im Bereich der häuslichen Gewalt waren 75,6 Prozent der Tatverdächtigen männlich und 24,4 Prozent weiblich.“

Wertung FSI: Die Zahlen für männliche Opfer von Gewalt im häuslichen Umfeld sind somit relevant und nicht vernachlässigbar.

Bedarfe im Hilfesystem: Weiter stellt der Entwurf in der Begründung auf S.17 zu den Bedarfen männlicher Gewaltopfer fest: „Mit Blick auf Männer ist festzuhalten, dass deren Bedarfe im Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bislang nicht angemessen berücksichtigt sind. […] Es fehlt an ausreichenden bedarfsgerechten und fachspezifischen Angeboten bei Betroffenheit von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt.“

Gleichwohl bleibt der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der erkannten Bedarfe für Männer stumm. Er sieht auch keine Finanzierung des rudimentär bestehenden „Hilfetelefons für männliche Opfer von häuslicher Gewalt“ durch den Bund vor – im Gegensatz zum bestehenden Hilfetelefon für weibliche Opfer.

Wertung FSI: Vor diesem Hintergrund ist die einengende Verwendung der finanziellen Mittel vor allem für Frauenhäuser unter Verzicht auf „Gewaltschutzhäuser“ für alle Betroffenen wenig nachvollziehbar und weder mit der dargestellten Datenlage noch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG vereinbar.

Bemerkenswert ist, dass von drei Gesetzesinitiativen zum Gewaltschutz es lediglich die Initiative zur Finanzierung von Frauenhäusern zur Abstimmung in den Bundestag schaffen wird.

Nachfolgend die Stellungnahme von FSI (9 Seiten DIN A 4) zu den vier bestehenden Gewaltschutzvorlagen. Die Stellungnahme liegt den betreffenden Politikerinnen seit Anfang Dezember 2024 zur Lektüre vor; ebenfalls den zuständigen BMFSFJ sowie BMJ.

Stellungnahme: Rechtsstaatlicher Gewaltschutz für alle Menschen - Download

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