FSI stellte Ende Dezember 2021 beim BMFSFJ einen erneuten Antrag auf Auszahlung von 400.000 € Förderung, diesmal für das Kalenderjahr 2022.
FSI bezieht sich dabei auf die Bewilligung des Bundestages vom 10.12.2020, in der die Gewährung der finanziellen Förderung als „verstetigt für die Folgejahre“ (nach 2021) definiert ist.
FSI adressierte den Antrag an Frau Margit Gottstein, die neu verbeamtete Staatssekretärin im BMFSFJ, da die Leitungsposition der zuständigen Abteilung 4 Gleichstellung seit nunmehr neun Monaten im Ministerium unbesetzt ist.
Die Zivilgesellschaft kann gespannt sein, wie dieser Antrag behandelt wird.