Bundesfrauenministerium behindert weiterhin die Auszahlung der vom Bundestag bewilligten Förderung

12. Februar 2021

Das SPD- und Frauen-geführte Bundesfamilienministerium verweigert (weiter) die Auszahlung der vom Bundestag bewilligten 400.000 Euro Förderung an den Verein FSI

Forum Soziale Inklusion e. V. (FSI) beantragte am 17. Dezember 2020 beim zuständigen Bundesministerium die Auszahlung von institutioneller Förderung in Höhe von 400.000 Euro für 2021 - unter Bezugnahme auf die erfolgte Bewilligung durch den Deutschen Bundestag in der Haushaltsdebatte vom 10.12.2020. 

Die Leiterin von Abteilung 4 Gleichstellung im BMFSFJ, Daniela Behrens, verweigerte jedoch in ihrem Schreiben vom 4. Januar 2021 die Auszahlung und verneinte die Bewilligung einer „institutionellen Förderung“. Das verwunderte, bestätigten doch diverse Bundestagsabgeordnete (m/w), u.a. von Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke in den Medien, dass die bewilligten Gelder als institutionelle Förderung gedacht waren.

FSI widersprach der Ablehnung und verwies auf den „Einzelplan 17 – Titel 684 26 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik“ sowie auf die Verstetigung der Bewilligung für die Folgejahre durch den Bundestag.

Erneut verweigerte Frau Behrens die Auszahlung in ihrem Schreiben vom 11.01.2021.

Als „Akt des guten Willens“ stellte FSI daraufhin einen Antrag im Rahmen von Projektförderung über den gleichen Betrag. Zur Klarstellung verwies FSI auf die Tatsache, dass die Bewilligung der jährlichen Förderung des Vereins FSI in Höhe von 400.000 € das Ergebnis einer gemeinsamen Koalitionsinitiative sei, beschlossen von den Vertretern (m/w) der Koalitionspartner SPD und CDU/CSU im Haushaltsausschuss des Bundestages.

Auch diesen Antrag lehnte die Abteilung „Gleichstellung“ mit Schreiben vom 09.02.2021 ab.

Das Verhalten des „Bundesfrauenministeriums“ (Selbstbezeichnung) verwundert und steht im Widerspruch zu folgender Passage im Bundeshaushalt 2021 Teilbereich 17 BMFSFJ (S. 2686):

 „Zu den Schwerpunkten der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung gehören… der weitere Ausbau der Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer.“ 

Die oberste „Gleichstellungspolitikerin“ der Republik, Abteilungsleiterin Daniela Behrens, ignoriert jedoch diese Vorgabe: Frau Behrens verweigert seit ihrer Amtsübernahme im August 2019 jedes Gespräch mit FSI - dem Verein, der sich gleichberechtigt für die Belange von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern sowie von (getrennten) Müttern und Vätern einsetzt.

Konkret stellt sich die staatsrechtlich relevante Frage, ob die Exekutive (Bundesministerium) sich das Recht nehmen darf, den ausdrücklichen politischen Willen der Legislative (Bundestag) zu ignorieren und zu torpedieren.

FSI ersuchte jüngst das Bundesministerium um Auskunft darüber, welche (Frauen-) Organisationen in den Genuss von finanzieller Förderung durch das BMFSFJ kommen mit Angabe der jeweiligen Fördersummen.

Wünschenswert wäre ein demokratischer und pluralistischer Diskurs auf Augenhöhe unter der Prämisse der Vielfalt mit gleichen Möglichkeiten für alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, die konstruktive Vorschläge im Geschlechterdiskurs einbringen möchten. Dazu bedarf es der Parität in den finanziellen Ressourcen.

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