Demokratie leben - oder doch nicht?

15. Dezember 2022

FSI hat sich für das Programm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie beworben.

Kennen Sie Sprachlosigkeit? Dieses Gefühl, man müsste mit der Partnerin oder dem Partner unbedingt etwas klären, aber man kommt einfach nicht dazu? Vielleicht weil man weiß, dass die andere Person die Dinge anders sieht oder die eigenen Sicht in Frage gestellt wird?

Sprachlosigkeit ist das Vermeiden notwendiger Gespräche. Ohne Austausch kann man keine Lösungen finden, es entstehen Konflikte oder vertiefen sich. So erodiert Sprachlosigkeit Beziehungen von innen. Und ebenso erodiert Sprachlosigkeit auf gesellschaftlicher Ebene den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In der Familien- und Geschlechterpolitik herrscht große Sprachlosigkeit. Sicher, geredet wird viel, aber vor allem innerhalb von Gruppen gleicher Meinung. Die Aufgabe eines Bundesministeriums für Familien, das seinen Verfassungsauftrag ernst nimmt, wäre hier, einen Raum für breiten zivilgesellschaftlichen Austausch, Konsens- und Lösungsfindung zu schaffen. Stattdessen wird dort seit Jahren eine völlig einseitige Förderpraxis verfolgt. FSI und andere Vereine haben sich in den letzten Jahren immer wieder um konstruktiven Dialog mit dem BMFSFJ bemüht, zuletzt im Rahmen der Kampagne "Genug Tränen". Im BMFSFJ reagiert darauf mit grundsätzlicher Diskursverweigerung und einer zivilgesellschaftlichen Omertà. Oder anders gesagt: Das Bundesministerium mit der Dienstaufsicht über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes agiert selbst hochgradig diskriminierend.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation hat FSI im Sommer am Interessenbekundungsverfahren des Programms "Demokratie leben!" des BMFSFJ teilgenommen. Unter der Überschrift "Demokratie leben, Vielfalt gestalten" bewarb sich FSI auf das Förderziel "Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen".

Die Projektidee war, zivilgesellschaftliche Akteure der Familien- und Geschlechterpolitik an einen Tisch zu holen, um in einem gemeinsamen Prozess über zwei Jahre zu klären:

- Bei welchen politischen Maßnahmen besteht Konsens,
- zu welchen Maßnahmen gibt es eine kompromissfähige Mehrheit und
- in welchen Bereichen bleibt Dissens bestehen?

An die Ergebnisse hätte die Politik anknüpfen können, um sich bei notwendigen Reformen im Familienrecht auf eine möglichst breite gesellschaftliche Basis stützen zu können.

FSI hat nun - wenig verwunderlich - den Ablehnungsbescheid erhalten. 

NICHTS VERPASSEN

Newsletter
abonnieren

hello world!
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram