Zwischenstand 400.000 €

28. Dezember 2021

FSI reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das BMFSFJ ein wegen der ausstehenden Zahlung von 400.000 € (vom Bundestag für 2021 bewilligte Zuwendungen)

Nach zweimaliger Ablehnung von Institutioneller Förderung des Vereins FSI durch das zuständige BMFSFJ Abteilung Gleichstellung stellte der Verein FSI 2021 nacheinander drei weitere Anträge auf Bewilligung von Projektförderung an das BMFSFJ, in dessen Budget die vom Bundestag am 10. Dezember 2020 bewilligten 400.000 € Zuwendungen für 2021 fallen.

Abteilung 4 Gleichstellung im BMFSFJ verzögerte jedoch über das ganze Jahr 2021 hinweg die Bearbeitung des Antrages, obwohl die von FSI beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine Entscheidung mehrmals anmahnte und auf Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheids drängte.

Dieser Bescheid erging letztlich - nach Monaten von Verschleppungsstrategie - am 08.12.2021, just ein Tag vor Vereidigung der neuen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel. Das hat für die neue Exekutive zur Folge, dass sie sich erst einmal formal nicht mit diesem defizitären und diskriminierenden Bescheid identifizieren muss.

Unmittelbar nach Eingang des rechtsmittelfähigen Bescheids aus dem BMFSFJ reichte FSI über seine Rechtsanwaltskanzlei Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. FSI erwartet eine Entscheidung im Laufe des Jahres 2022.

Der Ausgang ist - wie meist bei Gerichtsverfahren – offen.

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