Fördermittel und Gelder 2023

Wohin fließen die finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen 
und Jugend (BMFSFJ) im Bereich Geschlechter- und Familienpolitik? 


FSI erfragt in regelmäßigen Abständen beim BMFSFJ aufgrund des Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes (IFG) die Höhe der jeweiligen Zuwendungsbeträge sowie die Namen der begünstigten Verbände.

Nachfolgend eine Auswahl der in 2022 begünstigten Verbände. (HIER der link zu den Beträgen von 2021.)
Zuwendungen BMFSFJ an Verbände 2022
Auskünfte nach IFG vom 02.09.2022
Frauenverbände und Queerverbände
Deutscher Frauenrat3.333.200 €
i.d.a. Dachverband deutschsprachiges Lesben- / Frauenarchiv2.024.000 €
Kompetenzzentrum Diversity-Chancengleichheit e.V.1.592.732 €
Eurp. Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft, Berlin723.188 €
Weibernetz e.V. 510.817 €
UN Women Komitee Germany499.200 €
Frauenhauskoordinierung429.870 €
Koordinierung Frauenhandel und Gewalt / Migration528.218 €
Bundesverband Frauenberatung384.350 €
DGB: Was verdient die Frau?280.768 €
Dachverband Migrantinnenorg.266.453 €
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation263.600 €
BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen215.216 €
BPWG . Business and Professional Women Germany204.798 €
Pro Quote Medien181.635 €
Frauen stark machen179.436 €
FIDAR - Frauen in die Aufsichtsräte168.100 €
FAIR SHARE Women Leaders164.330 €
Pink stinks Germany154.492 €
Internat. Frauenfilmfestival NRW25.000 €
Frauen streiten für ihr Recht23.378 €
Frauenrat NRW15.204 €
Journalistinnenbund e.V.4.900 €
SUMME12.172.885 €
Alleinerziehendenverbände
Verband Alleinerziehender M. u. V. *468.000 €
Weitere Zuwendungen 2022
Stiftung Gleichstellung (ausschließlich Frauen- und Queer-Anliegen)5.000.000 €
Queer-Beauftragter der Bundesregierung (für Kampagnen)10.000.000 €
SUMME15.000.000 €
Andere gleichstellungspolitische (profeministische) Verbände
Bundesforum Männer687.044 €
Bundesarbeitsgemeinschaft Jungenarbeit287.455 €
Summe:974.499 €
Hilfsangebote für männliche Opfer häuslicher Gewalt
LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. / Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz
(2021: 502 TSD €)
422.192 €
Gewaltprävention
BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V.321.666 €
BAG Täterinnenarbeit - nicht existent -0 €
Zuwendungen an Verbände, die sich für die Belange von Frauen und Männern, Müttern und Vätern einsetzen
Authentische (unabhängige) Verbände, die sich auch für Jungen, Männer und Väter engagieren0.- €
Verbände, die sich bei Trennungsfamilien auch für die zweiten Haushalte engagieren0.- €
SUMME0.- €
fazit
FSI dokumentiert vorstehend eine Auswahl an Zuwendungen, die das BMFSFJ für 2022 an Verbände gewährte, die sich familien- bzw. geschlechterpolitisch engagieren.

Zunahme der Zuwendungen
Auffallend ist die signifikante Erhöhung der Zuwendungen im Vergleich zu 2021 bei gleichzeitigem Streichen der Zuwendungen an Träger von Hilfsangeboten für männliche Opfer von häuslicher Gewalt für 2022.

Adressierung der Zuwendungen
Das BMFSFJ alimentiert vor allem Frauen- und Queer-Verbände. Verbände, die sich auch für die Belange von (heterosexuellen) Männern und (getrennt erziehenden) Vätern einsetzen, gehen leer aus.

Wenn es um Trennungsfamilien geht, gewährt das BMFSFJ üppige Zuwendungen an einen Alleinerziehenden-Verband: VAMV (Bundesvorstand). Verbände, die sich auch für die Belange der Kinder in den zweiten Haushalten der Trennungsfamilien einsetzen, erhalten 0 € Förderung.

Damit befördert das BMFSFJ die zunehmende Spaltung der Gesellschaft. Inklusive Ansätze sind nicht erkennbar. Politisch gewollt erscheint lediglich das Bedienen von Partikular- und Klientelinteressen.

Rückblick 2021
2021 gewährte das BMFSFJ unter BMin Franziska Giffey einem Verband, der sich für Hilfsangebote für männliche Opfer von häuslicher Gewalt engagierte, zum Aufbau der benötigten Strukturen ein Jahresbudget in Höhe von 502.990 €. Dieser Budgetposten existiert unter der Ampel-Koalition nicht mehr (SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP).

Verweigerung von Zuwendungen an FSI
Für das Jahr 2021 hatte der Bundestag FSI Zuwendungen in Höhe von 400.000 € zugesprochen und verabschiedet. Bis heute verweigert das BMFSFJ die Auszahlung des Betrages..

„Omnibus-Prinzip“
Das BMFSFJ (Abteilung Gleichstellung) verweigerte FSI in den Jahren nach 2010 regelmäßig die Gewährung von Fördergeldern mit dem Verweis auf ein geltendes „Omnibus-Prinzip“: Der Omnibus sei leider bereits voll; es könnten nur Verbände „zusteigen“, wenn bestehende Verbände „ausstiegen“. Die Gewährung der Fördergelder 2022 spricht da eine andere Sprache.

Gebühren
Für die Auskunft erhob das BMFSFJ Gebühren in Höhe von knapp 250 €.

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