In den letzten Jahrzehnten scheint sich in der bundesdeutschen Familien- und Geschlechterpolitik ein in sich geschlossenes System verselbständigt zu haben: Ein System des gegenseitigen (auch finanziellen) Förderns bei gleichzeitigem Ausschließen von Verbänden, die alternative Positionen vertreten.
Beispiel Familienpolitik: Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gewährt jährlich hohe Zuwendungen u. a. sowohl an das Deutsche Jugendinstitut(dji), den Verband Alleinerziehender Mütter (VAMV) sowie den Deutschen Frauenrat (DF). Link: Eine Auflistung der Zuwendungen an Verbände.
Allen genannten Körperschaften gemein ist ihre einseitige Ausrichtung: Geht es um Trennungsfamilien fokussieren sie hauptsächlich auf die Haushalte, in denen die Kinder gemeldet sind. Die zweiten Haushalte und deren Bedarfe für die Kinder machen sie unsichtbar.
Auffallend ist dabei die personelle Nähe der jeweiligen Vertreterinnen im Aufsichtsgremium des dji.
Im Zentrum dieser Verstrickungen steht die Direktorin des dji, Frau Prof. Sabine Walper, die sich eher nicht für gleichberechtigtes „Gemeinsam getrennt Erziehen“ für Trennungsfamilien einsetzt, sondern bei vielen Gelegenheiten versucht, im bundesdeutschen Familienrecht den überkommenen Ansatz „Eine(r) betreut – eine(r) bezahlt“ weiter festzuschreiben.
FSI sieht in diesem Zusammenhang die Vergabepraxis der Zuwendungen aus dem BMFSFJ und die Verstrickungen kritisch.
In der Regel kommuniziert das BMFSFJ dabei nahezu ausschließlich mit immer den gleichen Frauen- und Mütter-affinen Verbänden. Verbände aus der Mitte der Zivilgesellschaft, die sich für Frauen und Männer, getrennt erziehende Mütter und Väter und für die Anliegen der Kinder in den zweiten Haushalten einsetzen, werden vom Diskurs ausgeschlossen.
Das führt dazu, dass große Teile der Zivilgesellschaft bereits begonnen haben am System der demokratischen Willensbildung in Deutschland im Bereich Familien- und Geschlechterpolitik zu zweifeln.