FSI begrüßt das Vorhaben
FSI begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, das bestehende Gewaltschutzgesetz (GewSchG) dahingehend ergänzen zu wollen, zukünftig für den staatlichen Umgang mit häuslicher Gewalt zwei Sanktionsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung stellen zu können:
Der Blick vor allem nach Spanien zeigt, dass derartige Sanktionen wirksame Mittel darstellen können im Hinblick auf die Prävention vor (häuslicher) Gewalt.
Gleichwohl ergeben einige Ansätze im Gesetzesentwurf Anlass, Zustimmung, jedoch auch Hinweise, Ergänzungen, Anmerkungen und Bedenken zu formulieren. FSI formuliert im Einzelnen wie folgt:
Hier die gesamte Stellungnahme vom 17.09.2025 als pdf (6 Seiten DIN A 4):
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Weitere InformationenLink zum Referentenentwurf aus dem BMJV vom August 2025:
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