Stellungnahme FSI zu Gesetzesentwurf BMJV "Elektronische Fußfessel und Täterarbeit"

25. September 2025

"Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthalts-
überwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz"

FSI begrüßt das Vorhaben

FSI begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, das bestehende Gewaltschutzgesetz (GewSchG) dahingehend ergänzen zu wollen, zukünftig für den staatlichen Umgang mit häuslicher Gewalt zwei Sanktionsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung stellen zu können:

  • eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung für mögliche männliche und weibliche Täter
  • verpflichtende sozio-therapeutische Arbeit für männliche und weibliche Täter

Der Blick vor allem nach Spanien zeigt, dass derartige Sanktionen wirksame Mittel darstellen können im Hinblick auf die Prävention vor (häuslicher) Gewalt.

Gleichwohl ergeben einige Ansätze im Gesetzesentwurf Anlass, Zustimmung, jedoch auch Hinweise, Ergänzungen, Anmerkungen und Bedenken zu formulieren. FSI formuliert im Einzelnen wie folgt:

  • A. FSI begrüßt das Vorhaben
  • B. Grundrechtseingriffe
  • C. Grundsätzliche Kritik am Gesetzesentwurf
  • D. Weitere Anmerkungen
  • E. Fazit

Hier die gesamte Stellungnahme vom 17.09.2025 als pdf (6 Seiten DIN A 4):

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Weitere Informationen

Link zum Referentenentwurf aus dem BMJV vom August 2025:

Referentenentwurf

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