Positionspapier Familienrecht 2022

25. Januar 2022

FSI übersandte den Bundesministern der Justiz (BMJ) Dr. Marco Buschmann und für Familie (BMFSFJ) Anne Spiegel sein Positionspapier zur überfälligen Reform des Familienrechts. 

FSI nimmt dabei u. a. Bezug auf das Projekt „Kindergrundsicherung“ der Bundesregierung sowie das Gutachten „Gemeinsam Getrennt Erziehen“ aus dem BMFSFJ. 

FSI fordert für die Betroffenenverbände vollumfängliche Beteiligung am Reformprozess.

Ein modernes Familienrecht muss nach FSI folgende Zielvorgaben erfüllen:

  • die heutigen Lebenswirklichkeiten von Trennungsfamilien abbilden
  • die Bedarfe von beiden Haushalten in Trennungsfamilien in gleicher Weise berücksichtigen
  • den Gleichbehandlungsgrundsatz für beide Trennungseltern als Richtschnur in allen Rechtsbereichen umsetzen (Recht, Soziales, Steuern, Melderecht, Mikrozensus u. a.) 
  • die bestehenden Fehlanreize im Familienrecht beseitigen
  • partnerschaftliche Betreuung fördern und entsprechende Anreize schaffen
  • wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen gegen Kontaktabbrüche in Trennungsfamilien garantieren
  • den Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit auch im Familienrecht erfüllen

Derzeit sind es vor allem die Belange der zweiten Elternteile, die politisch und im Recht zu wenig berücksichtigt werden. 

Um zu unterstützen, vorstehende Ziele zu erreichen, fordert FSI für die Betroffenenverbände vollumfängliche Beteiligung am Reformprozess und die zeitnahe Umsetzung der Reformen.

Konkret erwarten Trennungsfamilien von einer Reform:

  • Aufhebung der bestehenden Hierarchisierung zwischen den Trennungseltern: 

Aktuell unterscheidet das Recht zwischen einem „Zuständigen“ und einem „Umgangselternteil“.

  • Proportionale (lineare) Aufteilung der Barunterhaltsleistungen auf beide Haushalte im Verhältnis zur jeweiligen tatsächlichen Betreuungsleistung. 
  • Beendigung der staatlichen Diskriminierung der Eltern im zweiten Haushalt: Alle staatlichen Leistungenmüssen im Verhältnis der Betreuungsleistung auf beide Haushalte aufgeteilt werden.
  • Verpflichtende Mediation zur Festlegung der jeweiligen Betreuungsleistung vor Beginn des gerichtlichen Familienverfahrens zur Streitvermeidung
  • Schulbezirksregel: Die Eltern werden verpflichtet, mit den Kindern lediglich innerhalb des Schulbezirks den Wohnort zu wechseln. Andernfalls verliert dieser Elternteil das Sorgerecht für die Kinder (Prävention gegen Kontaktabbrüche)

Das federführende BMJ kann zusammen mit dem BMFSFJ auf bereits geleistete Vorarbeiten zurückgreifen: 

  • die beiden Arbeitskreise (AK) Unterhalts- und Kindschaftsrecht im BMJ 
  • das 2021 veröffentlichte Gutachten „Gemeinsam Getrennt Erziehen“ des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen im BMFSFJ, das in weiten Teilen auf der Arbeit der beiden AKs fußt und dem BMJ vorliegt.

Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“:

Das Gutachten „Gemeinsam getrennt Erziehen“ erscheint ambivalent. Es benennt im Textteil und in der Kurzfassung recht klar den „grundsätzlichen Reformbedarf“ im bundesdeutschen Familienrecht, „um eine geteilte Betreuung von Kindern durch ihre getrennten Eltern in unserem Rechtssystem zu verankern“ und: „Der Änderungsbedarf ist offenkundig“.

Im seinen Lösungsvorschlägen widersprechen die Ausführungen jedoch deutlich den Forderungen im Hauptteil und präsentieren zur Aufteilung von Barunterhalt auf beide Haushalte ein „Stufenmodell“, das die vorher formulierten Ziele konterkariert und in sich widersprüchlich und voller logischer Brüche ist.

Lesen Sie dazu bitte die Analyse in den Ausführungen in der beigefügten Anlage.

Projekt Kindergrundsicherung:

Im Koalitionsvertrag ist der Wille zur Einführung einer „Kindergrundsicherung“ festgeschrieben. Das ist begrüßenswert. 

In diesem Zusammenhang gilt es, eine zukünftige „Kindergrundsicherung“ auch für Trennungsfamilien zu konzipieren und dabei Lösungen konsequent auf beide Haushalte der Trennungseltern abzustellen.

FSI ersucht die Bundesminister Buschmann und Spiegel auch im Namen der kooperierenden Verbände um Einladung zur Mitwirkung an der Reform, bevor die Politik der Öffentlichkeit einen Gesetzesentwurf präsentiert.

25. Januar 2022

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