Im Dezember 2024 veröffentlichte die FDP ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025. Darin propagiert die Partei im Kapitel „Ein modernes Familienrecht“ das Wechselmodell als „gesetzliches Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern.“ Weiter sollen beide Eltern „berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen.“
Diese Positionierung steht in Widerspruch zum Gesetzentwurf „Familienrechtsreformgesetz“ vom 17.12.2024, den die FDP kurz vor Weihnachten 2024 in den Bundestag einbrachte. Darin will sie im Unterhalts- und Umgangsrecht das „Residenzmodell“ mit „einer betreut – der andere bezahlt“ gesetzlich auf Jahre hinaus als Leitbild für trennungswillige Eltern festschreiben.
Mehr noch: Im Recht für Trennungsfamilien soll sich beim Kindesunterhalt für die überwiegende Mehrheit der betroffenen Eltern NICHTS ändern. Für viele Eltern in den zweiten Haushalten sieht der Entwurf jedoch massive Benachteiligungen und Diskriminierungen vor, die einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sicherlich nicht standhalten werden.
Im vorgesehenen Betreuungsunterhalt (für den Ex-Partner) sowie dem notwendigen Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils misst der Entwurf mit zweierlei Maß.
Bei der (erstmaligen) Definition des Kindeswohls orientiert sich der Entwurf wohl am österreichischen ABGB und zählt 11 Kriterien auf bezüglich der familiengerichtlichen Bewertung des Kindeswohls. Es fehlen jedoch die Passagen über verlässliche Kontakte des Kindes sowie sichere Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen. Ein Schelm, wer dabei Böses vermutet.
Die FDP versucht, diesen Entwurf als „zeitgemäße“ Reform zu verkaufen und bezieht sich inhaltlich vor allem und vordergründig auf Regelungen, die lesbische Paare betreffen (Abstammungsrecht mit „Mit-Mutterschaften“) sowie Regelungen zur Reproduktionsmedizin.
Zeitgemäße, partnerschaftliche und konfliktreduzierende Regelungen für Trennungsfamilien fehlen, ebenso Prävention gegen Kontaktabbrüche zwischen Kindern und Eltern.
FSI benennt die Kriterien, die im Gesetzesentwurf fehlen (Defizite) sowie die Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen gegenüber den Eltern (und ihren Kindern) in den zweiten Haushalten von Trennungsfamilien in zwei Dokumenten:
FSI - Kritik am Gesetzesentwurf (allgemein): 4 Seiten DIN A 4
FSI - Anlage zur Kritik am Gesetzesentwurf (mit Nachweisen und Quellen): 14 Seiten DIN A 4