Im Schatten des Gewaltschutzes

19. November 2025

Das BMJV überrascht mit trickreichen Ergänzungen bei der Novelle des Gewalschutzgesetzes. FSI nimmt abermals Stellung.

Justitia

Ende August veröffentlichte das Bundesjustizministerium seinen Referentenentwurf zur Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes (Link). Inhaltlicher Kern ist die Einführung der elektronischen Fußfessel und verpflichtendem Anti-Gewalt-Training, wie auch vielfach in den Medien berichtet wurde.

FSI hatte sich an der Verbändeanhörung mit einer zustimmenden Stellungnahme beteiligt (Link), da der Entwurf - im Gegensatz zum vorherigen Anlauf in der Buschmann-Ära - überraschend ausgewogen war. Im Grundsatz unterstützen wir die beiden geplanten Maßnahmen als sinnvolle Stärkung des Gewaltschutzes. Gleichzeitig halten wir es für unabdingbar, dass Gesetze geschlechtsneutral gestaltet sind und für Trennungsfamilien keine zusätzliche Streitanreize setzen.

Überraschenderweise hatte das BMJV den ursprünglichen Referentenentwurf nach der Verbändeanhörung auf dem Weg zum Kabinettstisch noch um einige Änderungen des Umgangsrechts (§ 1684 BGB) ergänzt. Diese Änderungen wurden leider auch nicht vom BMJV selbst transparent gemacht, sondern gelangten durch ein Leak am vorherigen Wochenende an die Öffentlichkeit.

Diese Änderungen bewirken, dass es bereits zu einer vermeintlichen Gefahrenabwehr - nicht erst bei objektivierbaren Gewalthandlungen - zu einer massiven Einschränkung des Eltern-Kind-Kontaktes kommen kann. Offen bleibt hier, wie die überlasteten Familiengerichte, noch dazu ohne Ermittlungshelfer, eine solche Gefahreneinschätzung vornehmen sollen. Was bei diesem "Präventionsansatz" zudem völlig außer Acht gelassen wird:

Eine Kombination aus niedrige Auslöseschwelle und massiven Rechtsfolgen birgt stets die
Gefahr eines prozesstaktischen Missbrauchs zur Eskalation strittiger Verfahren.

Wieso Aufenthaltsüberwachung und sozialtherapeutische Auflage ausgerechnet im Umgangsrecht geregelt werden sollen, bleibt das Geheimnis des Ministeriums. Merkwürdig auch, dass diese gravierenden Änderungen des § 1684 BGB im FAQ zum Gesetz geradezu unsichtbar sind.

Insgesamt ist fragwürdig, wieso Regelungen zum Gewaltschutz, die zunehmend Strafrechtscharakter haben, im Familienrecht kodifiziert werden. Noch schlimmer ist, dass der Abbruch des Eltern-Kind-Kontaktes zunehmend zu einem Sanktionsinstrument gemacht wird. Dass nicht nur die Eltern, sondern vor allem auch das Kind selbst ein Menschenrecht auf Schutz der familiären Bindung hat, wird aus ideologischer Motivation völlig übergangen.

FSI hat zum Kabinettsvorentwurf erneut Stellung genommen (Download als PDF).

Man darf gespannt sein, welche Überraschungen das Bundesjustizministerium für die geplanten Änderungen im Kindschaftsrecht plant. Denn von einem transparenten Gesetzgebungsverfahren kann man bei diesem Vorgehen nicht mehr sprechen.

NICHTS VERPASSEN

Newsletter
abonnieren

hello world!
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram