FSI war im April 2021 von den Bundestagsparteien zur Abgabe seiner Wahlprüfsteine (WPS) bezüglich der Bundestagswahl 2021 aufgefordert worden. Alle im Bundestag vertretenen Parteien beantworteten die WPS - mit Ausnahme der SPD (Stand 19.08.2021).
FSI wertete die Antworten der Parteien (sofern vorhanden) aus unter Hinzuziehung ihrer Wahlprogramme sowie der Erfahrungen der letzten Jahre.
Es fällt vielen Parteien schwer, Familie systemisch zu verstehen. Bei verheirateten Eltern haben die Parteien kein Problem, sie als Familie zu erkennen. Ab dem Tag der Trennung / Scheidung mühen sich viele Parteien im Umgang mit den Bedürfnissen der Trennungsfamilien. Ihr Fokus liegt in der Folge nur mehr auf einem Elternteil: Demjenigen, in dessen Haushalt die Kinder gemeldet sind. Sie formulieren vielfach nurmehr von „Alleinerziehenden“ (Müttern).
Die zweiten Elternteile, die die Kinder zu 30 %, 40 % oder bis zu 49 % betreuen (zu 90 % Väter), sehen sie nicht (oder kaum). Obwohl diese Haushalte gezwungen sind, zu 100 % den Barunterhalt für die Kinder zu erwirtschaften. Steuerliche Erleichterungen (Freibeträge) planen die Parteien bei Trennungsfamilien nur für den Haushalt, in dem die Kinder gemeldet sind, also für den Haushalt, dem bereits der gesamte Kindesunterhalt plus alle staatlichen Leistungen zufließen.
Auch die vorgestellten Ansätze von Kindergrundsicherung kommen, geht es nach den Parteien, nur einem Haushalt in Trennungsfamilien zugute. Defizitäre Ansätze.
Auffallend ist, dass viele Parteien – mit Ausnahme von FDP und CDU/CSU - in ihren Antworten nur zögerlich eine Reform des maroden deutschen Familienrechts fordern. Dabei war dies bereits Bestandteil des vorherigen Koalitionsvertrags. Wobei die SPD- und Frauen-geführten Bundesministerien der Justiz und für Familie die Umsetzung vorsätzlich verschleppten und verhinderten.
Generell verstehen viele Parteien Geschlechterpolitik vor allem als Politik für Frauen und Minderheiten; die Belange von Jungen, Männern und (getrennt erziehenden) Vätern werden kaum oder nicht sichtbar (gemacht).
Für eine gemeinsame Verantwortung der Eltern (Sorgerecht) für die Kinder von Anfang an ab der Geburt stehen FDP und Die Humanisten.
CDU/CSU machten sich im Parteienvergleich mit Abstand die größte Mühe in der Beantwortung der Wahlprüfsteine von FSI.
Dabei ließen CDU/CSU in ihren Aussagen eine deutliche Weiterentwicklung erkennen als in ihrem Wahlprogramm („Regierungsprogramm“) ablesbar ist. Es bleibt zu hoffen, dass diese positiven und zukunftsweisenden Ansätze sich in einem Koalitionsvertrag wiederfinden lassen.
Deutlich wird dies beispielhaft in einer Antwort zu Frage 3 (Zeitgemäßes Familienrecht): „Das jetzige Unterhaltsrecht… wird dieser neuen Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr gerecht. Insoweit besteht hier Reformbedarf, was die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt anbelangt.“
Ebenfalls hervorzuheben ist eine Antwort zu Frage 8 (Faire Aufteilung staatlicher Fördergelder): „Vor diesem Hintergrund ist auch eine Förderung von Verbänden, die sich für die Belange von Frauen und Männern einsetzen, möglich und es wurden entsprechende Fördermittel auch bereits bewilligt.“
- Stand 02.09.2021: Die SPD reichte ihre Antworten auf die WPS verspätet nach. Die Antworten verändern die nachfolgende Bewertung jedoch nicht. -
Die SPD verzichtet darauf, in ihrem Wahlprogramm ein Kapitel „Familie“ oder „Familienpolitik“ zu präsentieren und ersetzt „Familie“ durch „Gut Aufwachsen“.
Zentrale Anliegen aus der Mitte der Gesellschaft werden bei der SPD nicht erwähnt: Die Bedarfe und Bedürfnisse von Trennungsfamilien, die überfällige Reform des maroden deutschen Familienrechts, die Belange von getrennt erziehenden Vätern oder Hilfsangebote für männliche Opfer von häuslicher Gewalt (Beispiele).
„Vater“ kommt nur einmal im Programm vor – die Belange von getrennt erziehenden Vätern überhaupt nicht. Dafür wird „Vater“ als austauschbar gesehen und gerne ersetzt durch „der/die Partner*in“ [der Mutter].
In Trennungsfamilien richtet sich der Blick der SPD ausschließlich auf „Alleinerziehende“ [Mütter], sie sollen „besser unterstützt“ werden.
Familienrecht:
Die SPD spricht den Bedarf nach einer überfälligen Reform des maroden deutschen Familienrechts nicht an.
Dabei hatten in den letzten zwei Legislaturperioden (seit 2013) die SPD-Bundesministerinnen der Justiz und für Familie 2 Arbeitskreise eingesetzt, um Vorschläge dazu erarbeiten zu lassen - unter BM Heiko Maas und BMin Christine Lamprecht (alle Justiz) sowie unter den BMinnen Manuela Schwesig, Dr. Katarina Barley und Franziska Giffey (alle Familie).
Jahrelang tagten die Arbeitskreise (AK) „Unterhalt“ und „Kindschaftsrecht“, BMin Lamprecht veröffentlichte im Herbst 2019 ein 50-Thesen-Papier zur Reform sowie 2020 einen Gesetzesentwurf. Umgesetzt wurde: Nichts. Im Wahlprogramm der SPD steht: Nichts. SPD-Minister Maas hatte weder in die beiden AKs Familie noch in den AK Abstammungsrecht Vertreter von Väterverbänden geladen.
Familienpolitik:
Die SPD versteht Familie nicht systemisch aus Kindersicht, sondern „vielfältig“ aus Erwachsenensicht. Dabei ignoriert die SPD weitestgehend die Beziehungen der Kinder zu ihren leiblichen Eltern (Vätern).
Die SPD möchte eine „Kindergrundsicherung“ einführen, die jedoch bei Trennungsfamilien nur an die Haushalte ausbezahlt werden soll, in denen die Kinder gemeldet sind. Die zweiten Haushalte, deren Elternteile sich zu 30 %, 40 % oder bis zu 50 % die Betreuung teilen, sind unsichtbar bzw. für die SPD nicht existent.
Abstammungsrecht / zeitgemäße Definition von Vaterschaft:
Die SPD will ein „Abstammungsrecht ohne Abstammung“ schaffen – mit klarem Fokus auf Erwachseneninteressen und marginalisiert dabei die Beziehungen der Kinder zu ihren leiblichen Eltern. Die SPD will keine zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die genetische Abstammung.
Gewalt:
Für die SPD gibt es Gewalt ausschließlich als Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Opferschutz ist bei der SPD ausschließlich für sie konzipiert. Täter sind pauschal und ausschließlich männlich. Hilfsangebote für Täterinnen fehlen.
Die Grünen formulieren zwar: „Feminismus nimmt alle in den Blick“. Diese Behauptung entspricht jedoch nicht den politischen Realitäten.
Ihre familienpolitischen Sprecherinnen im Bundestag verweigern seit Jahren Gespräche mit Verbänden, die auch die Belange von Männern und Vätern ansprechen. Die Grünen setzten sich im Familienausschuss des Bundestages für Vorträge von Frauenverbänden ein und verhinderten Vorträge von authentischen Männer- und Väterverbänden.
Familienrecht:
Die Grünen verweigern sich einer Reform des Familienrechts in einem zeitgemäßen Verständnis von „Beide betreuen / beide bezahlen - nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit“, die die bestehende rechtliche Diskriminierung und hierarchische Abwertung des zweiten Elternteils aufheben würde.
Ihre begrüßenswerten Forderungen nach Einführung einer „Fortbildungspflicht für Familienrichter“ sowie nach „Qualifikation von Verfahrensbeiständen“ greifen jedoch zu kurz; sie stützen das bestehende familienrechtliche System, das auf Strittigkeit setzt und viele Verlierer generiert.
Von „getrennt erziehenden Eltern“ sprechen Die Grünen ganze zwei Mal, ansonsten von „Ein-Eltern-Familien“ (die es nicht gibt) bzw. von „Alleinerziehenden“ [Müttern] und „Sozialen Eltern“. Getrennt erziehende Väter und ihre Sorgen bleiben unsichtbar (gemacht).
Familienpolitik:
Die Grünen möchten eine „Kindergrundsicherung“ einführen, die jedoch bei Trennungsfamilien nur an die Haushalte ausbezahlt werden soll, in denen die Kinder gemeldet sind.
Pauschal wollen Die Grünen „Alleinerziehende“ mit einer „Steuergutschrift“ entlasten.
Die zweiten Haushalte, deren Elternteile sich zu 30 %, 40 % oder bis zu 50 % die Betreuung teilen, sind für Die Grünen nur existent, wenn sie sich im Grundsicherungsbezug befinden.
Abstammungsrecht / zeitgemäße Definition von Vaterschaft:
In ihrem Gesetzesentwurf von 2018 wollen Die Grünen ein „Abstammungsrecht ohne Abstammung“ schaffen – mit dem Ziel, den Begriff „Vater“ zu verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ zu ersetzen.
Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten.
In den Antworten zu den WPS wird die Väterabwertung teilweise relativiert: „Die Reform des Abstammungsrechts muss der biologischen Abstammung weiterhin den Vorrang einräumen.“ Es bleibt abzuwarten, welcher Ansatz sich im Politikbetrieb durchsetzen wird.
Gewalt:
Für Die Grünen besteht Gewalt vorwiegend aus Gewalt gegen Frauen. Ergänzend heißt es jedoch im Wahlprogramm: „Auch Männer, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind, brauchen Unterstützung und Zufluchtsräume. Dieses Angebot wollen wir ausbauen.“
Die FDP versteht Familie nicht systemisch aus Kinder-, sondern „vielfältig“ aus Erwachsenensicht und favorisiert „Mehrelternfamilien“ mit bis zu vier „Elternteilen“ („Familie ist überall da, wo…“).
Positiv ist: Die FDP will das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen.
Insgesamt fokussiert die FDP jedoch nahezu ausschließlich auf die Belange von Frauen und homosexuellen Minderheiten. In steuerlicher Hinsicht ist die FDP nicht in der Lage, den zweiten Haushalt in Trennungsfamilien mit seinen Bedürfnissen inhaltlich wahrzunehmen.
Familienrecht:
Positiv: Die FDP will das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. „Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden…“ Und:
„Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem ‚substanziellen Anteil‘ zu sorgen.“
Familienpolitik:
Steuerlich zeigt sich die FDP jedoch in Bezug auf getrennt erziehende Eltern ambivalent. Die FDP möchte durch die Anhebung des “Freibetrages für Alleinerziehende“ vor allem den Haushalt entlasten, in dem die Kinder gemeldet sind [„Alleinerziehende“ Mütter]. Die zweiten Haushalte (zu 90 % Väter) gehen leer aus.
Auch ihr „Kinderchancengeld“ sieht die FDP bei Trennungsfamilien lediglich für einen Haushalt vor.
Die FDP möchte die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten und gesetzlichen Unterhaltsleistungen „verbessern“. Inwieweit diese Sätze belastbar sind, wird die Zukunft zeigen.
Eine steuerliche Absetzbarkeit von „umgangsbedingten“ Aufwendungen für den zweiten Elternteil fehlt.
Abstammungsrecht / zeitgemäße Definition von Vaterschaft:
Die Bereitschaft für eine zeitgemäße Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung fehlt. Die FDP möchte ein „Abstammungsrecht ohne Abstammung“ schaffen – mit ausschließlicher Sicht auf Erwachseneninteressen.
Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt für beide Eltern
Die FDP steht für eine gemeinsame Verantwortung der Eltern (Sorgerecht) für die Kinder von Anfang an ab der Geburt.
Die AfD blickt deutlich auf "Familien", „vergisst“ jedoch den Blick auf die Bedürfnisse von Millionen Trennungsfamilien.
Die AfD möchte ein Familiensplitting, einen (höheren) Kinderfreibetrag sowie alle kinderbezogenen Ausgaben als steuerlich absetzbar einführen. Es steht zu befürchten, dass in Trennungsfamilien jedoch nur ein Haushalt profitieren soll.
Die Forderung nach einer zeitgemäßen Reform des maroden deutschen Familienrechts fehlt.
Während der vergangenen Legislaturperiode widmete sich die AfD ausschließlich sog. „Alleinerziehenden“ [Müttern] und ignorierte konsequent „getrennt erziehende“ Eltern.
Andererseits: Die AfD kritisiert deutlich die Einseitigkeit der aktuell erfahrbaren Geschlechterpolitik (Genderpolitik).
DIE LINKE fokussiert nicht auf heterosexuelle Frauen und Männer, sondern vor allem auf „Alleinerziehende“, „Regenbogenfamilien“, „Frauen und nichtbinäre Personen“, „gueere Menschen“, „Transmänner und schwule Männer“ und „nichtlineare Menschen“ (Quellen: Wahlprogramm und Antworten zu WPS).
Ihre familien- und rechtspolitischen Sprecherinnen im Bundestag verweigern regelmäßig Gespräche mit Männer- und Väterverbänden.
Die Linke verweigert sich einer Reform des Familienrechts in einem zeitgemäßen Verständnis von „Beide betreuen / beide bezahlen - nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit“, die die bestehende rechtliche Diskriminierung und hierarchische Abwertung des zweiten Elternteils aufheben würde.
Familienrecht:
Die Linke verweigert sich einer Reform des Familienrechts in einem zeitgemäßen Verständnis von „Beide betreuen / beide bezahlen - nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit“, die die bestehende rechtliche Diskriminierung und hierarchische Abwertung des zweiten Elternteils aufheben würde.
Familienpolitik:
Die Linke möchte eine „Kindergrundsicherung“ einführen, die jedoch bei Trennungsfamilien nur an die Haushalte ausbezahlt werden soll, in denen die Kinder gemeldet sind.
Die Linke will beiden Eltern in einer Trennungsfamilie den „steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ (!) zukommen lassen, sofern beide Eltern paritätisch betreuen (50:50).
Die Linke will beiden Eltern in einer Trennungsfamilie einen „Umgangsmehrbedarf zusprechen, sofern sie Grundsicherung (HARTZ IV) beziehen.
Ansonsten gehen die zweiten Haushalte, deren Elternteile sich zu 30 %, 40 % oder bis zu 50 % die Betreuung teilen (zu 90 % Väter), komplett leer aus.
Abstammungsrecht / zeitgemäße Definition von Vaterschaft:
Die Linke will ein „Abstammungsrecht ohne Abstammung“ schaffen – mit dem Ziel, den Begriff „Vater“ zu verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ zu ersetzen. Ihr Fokus liegt auf „Alleinerziehenden“ und „Regenbogenfamilien“. Dieser Ansatz ignoriert den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle der Kindersicht vertritt Die Linke Erwachseneninteressen.
Gewalt:
Zitat: „Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichung gegen Frauen, Kinder und LSBTIQA* (lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, queere und asexuelle Personen) müssen konsequent geahndet werden.“
Die ÖDP vertritt ein sehr konservatives Familienbild und möchte die Erziehungsarbeit vor allem von Müttern der Erwerbsarbeit finanziell gleichstellen.
Die ÖDP regt an, im Trennungsfalle „sollte vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Mediation verpflichtend werden.“
„Staatliche Leistungen sollten sich an der tatsächlich bestehenden Betreuungssituation orientieren, auf die sich die Eltern geeinigt haben.“
„Verbände von Müttern und Vätern sollten grundsätzlich gleichbehandelt werden.“
Die Humanisten „wollen die UN-Kinderrechte konsequent umsetzen“. „Auch getrenntlebende Elternteile mit gemeinsamen Kindern“ gelten für sie „als Familie“.
Die Humanisten beziehen sich als einzige Partei ausdrücklich auf die Resolution 2079 des Europarats von 2015 und stehen für „ein paritätisches Betreuungsmodell als juristisches und gesellschaftliches Leitbild im Familienleben und nach Trennungen.“
Dazu gehören für sie „eine rechtlich gleichgestellte Residenz der Kinder bei ihren Elternteilen und eine ausgewogene Verteilung der Betreuungszeiten unabhängig vom Trauschein. Kinder- und Familien-Förderungen“ wollen sie dabei „auf alle Elternhäuser gleichmäßig verteilen.“
Die Humanisten unterstützen „Maßnahmen, die die Bindung der Kinder zu ihren Bezugspersonen erhalten und fördern, z. B. Pflichtmediationen.“
Die Humanisten machen sich „für ein Grundeinkommen für Kinder stark, das höher ausfällt als das heutige Kindergeld.“